Allgemeine Geschäftsbedingungen West Coating Pulverbeschichtung Ersatzteile und mehr Einzelunternehmen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jede nachfolgend bezeichnete Tätigkeit des Einzelunternehmen West Coating, Inhaber Justin Riegel, Arenbergstr. 28 45329 Essen (nachfolgend West Coating) erfolgt auf Grundlage der anbei stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs), die allen West Coating Kunden gegenüber durch Aushändigung bzw. Hinterlegung auf der
Internetplattform www.west-coating.de bekannt gegeben werden und von diesen
anerkannt werden.
2. Allgemeines
Westcoating beschichtet nach Vorgaben des Kunden Oberflächen jeder Art. Dazu werden qualitativ hochwertigem Pulver namhafter Hersteller aus Europa und auf Anfrage auch aus Nordamerika verwendet. Durch die Pulverbeschichtung erreicht die Oberfläche eine besondere Kratz- und Stoßresistenz, ist korrosionsgeschützt und wird optisch aufgewertet.
3. Zustandekommen eines Vertrages
Alle von West Coating angebotenen Leistungen sind unverbindlich und als Einladung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. West Coating ist nicht verpflichtet dieses Angebot des Kunden anzunehmen.
Dem Kunden wird aufgrund einer Anfrage bzgl. einer Pulverbeschichtung bestimmter
Oberflächen ein Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages unterbreitet.
Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem ausdrücklichen Hinweis an West Coating verpflichtet, falls die zu bearbeitenden Werkstücke nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein sollen oder unter unüblichen Bedingungen eingesetzt werden oder eine erhöhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt werden.
Alle ausgezeichneten Preise sind unverbindlich und können jederzeit von West Coating angepasst werden. Dies umfasst sowohl den eigentlichen Preis der Artikel, als auch die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Mehrwertsteuer.
4. Werklohnfälligkeit
Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder -vorbereitung ist der Werklohn mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Im Falle des Zahlungsverzuges ist West Coating berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Bezahlung des fälligen Betrages zurückzuhalten.
Sollte nach der dritten Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird der Vorgang automatisch an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Die Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung werden dem Kunden auferlegt.
Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von
West Coating auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung.
Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von West Coating werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder rechtskräftig festgestellt oder fällig und unbestritten ist oder von West Coating schriftlich anerkannt wurde.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von West Coating (Justin Riegel) Bzgl. der vollständigen Bezahlung üben wir ein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht an sämtlichen uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen aus, bis alle fälligen Forderungen gegenüber uns erfüllt wurden.
5. Gewährleistung
Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit von West Coating ist das Werk sachmangelhaft, wenn es spürbar von der schriftlich vereinbarten Art, Menge oder Beschaffenheit oder mangels vereinbarter Beschaffenheit spürbar von der üblichen Beschaffenheit abweicht oder ersichtlich nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.
Hat der Kunde den zu bearbeitenden Gegenstand selbst zur Bearbeitung vorbereitet, so beschränkt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die Beschichtung als solche und nicht auf das Aussehen und auf Schäden wegen mangelhaften Untergrundes.
Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Firma West Coating Einzelunternehmen ist der Kunde nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen, wenn West Coating nicht zuvor eine erforderliche und angemessene Frist gesetzt wurde.
Soweit die schriftliche Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine gegenteilige Aussage trifft, ist West Coating insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass die bearbeiteten Werkstücke für eine andere als die gewöhnliche Verwendung geeignet sind oder weitergehende Erwartungen des Kunden erfüllen. West Coating haftet nicht für Sachmängel, die nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs eintreten. West Coating ist nicht verantwortlich, soweit der Kunde zur Pulverbeschichtung ungeeignete Materialien oder Konstruktionen übergeben hat. Die bezieht sich insbesondere auf den Sachverhalt, dass die Werkstücke bei West Coating thermisch für 20-40 Minuten mit 200°C belastet werden.
Der Kunde hat jede einzelne Lieferung bei empfang oder Abholung unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie auf typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen. Mit Abnahme gelten die Werkstücke als genehmigt; der Einbau oder sonstige Verwendungen der Werkstücke gelten als Abnahme.
Bei Abholung gilt die Ware als abgenommen sobald der Kunde die Ware eigenständig begutachtet hat und anschließend auf eigene Faust Transportiert.
Mängelrügen müssen unverzüglich und schriftlich und unter genauer Bezeichnung der Art und des Umfangs unmittelbar an West Coating erfolgen.
Eine Kontrolle der Ausführung und Qualität der Beschichtung erfolgt nach den Richtlinien der GSB AL 631 in einem Abstand von 4 Metern.
Werden Änderungen an den Waren vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller nicht widerlegen kann, dass der Mangel durch diese Änderung herbeigeführt wurde.
Eine Haftung für eine gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
Beim Sandstrahlen können Deformierungen oder Zerstörungen entstehen. Dies gilt z.B. für dünnwandige und stark korrodierte Teile. Solche Teile werden nur unter Vorbehalt gestrahlt.
Sandgestrahlte Flächen können binnen kurzer Zeit wieder rosten und sollten daher schnellstens abgeholt werden.
Für die Beschichtung auf bereits beschichteten Flächen kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Für die Beschichtung von Material mit schlechten (z.B. Zunder, Rauhigkeiten) oder korrodierten Oberflächen kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Bei verzinkter Ware wird aufgrund des von uns nicht beeinflussbaren Untergrundes die Gewährleistung abgelehnt, insbesondere Ausgasung, Haftungsstörungen und Rauhigkeiten können nicht als Reklamation anerkannt werden.
Dieser Vorbehalt gilt auch für die Beschichtung von eloxierten Teilen, Gussteilen sowie von entlackten oder gestrahlten Teilen mit Fugen.
Für die Lichtbeständigkeit von Farbtönen wird keine Gewährleistung übernommen. Es können lediglich die Lichtechtheitswerte der Farbwerke angegeben werden, die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden. Geringe Farbabweichungen sind
zulässig und mindern nicht die Gebrauchstauglichkeit der Waren.
Sofern der Kunde uns beauftragt, bei der Pulverbeschichtung Metallicfarben (z.B. RAL 5026 oder DB Töne) zu verwenden, übernehmen wir keine Gewähr dafür, wenn an der Oberfläche Schattierungen entstehen.
Für die Beschichtung auf Edelstahl und Aluminium kann bei Außenwitterung und in Feuchträumen keine Gewährleistung übernommen werden, bei verzinkter Ware wird aufgrund des vom Beschichter nicht beeinflussbaren Untergrundes die Gewährleistung abgelehnt.
Insbesondere Ausgasungen, Haftungsstörungen und raue Oberflächen können nicht als Reklamation anerkannt werden. Für Oberflächenstörungen durch Silikonmittel wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Waren mit Mängeln dürfen nicht weiterverarbeitet benutzt oder eingebaut werden. Die Kosten für Demontage und Zweitmontage werden von West Coating NICHT ERSETZT
Unternehmer müssen uns, sofern nicht § 377 HGB zur Anwendung kommt, offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen ab Empfang des Werkes schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Frist 2 Wochen ab Kenntnis vom Mangel. Der Unternehmer trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
6. Haftung
West Coating und verbundene Dritte sind nicht haftbar gegenüber dem Kunden oder Dritten für alle besonderen, zufälligen, direkten, indirekten oder Folgeschäden jeder Art oder Schäden jeder Art, die aus dem Verlust der Nutzung, von Daten oder Gewinnen entstehen, gleich, ob auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde, der aufgrund oder in Verbindung mit der Nutzung oder Ausübung dieser Information besteht.
West Coating haftet für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Dies sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. In einem solchen Fall haftet West Coating jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. West Coating haftet jedoch nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Sämtliche in diesen AGBs aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Weitergehender Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund entstanden, ist ausgeschlossen.
Die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, ist gegen uns oder unsere Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit wir nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
7. Änderungen der AGBs
West Coating behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit nach eigenem Ermessen durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version der AGBs auf der Internetplattform zu ändern.
Alle Änderungen dieser AGBs gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Änderung den AGBs widerspricht.
Sollte der Kunde trotz der geänderten AGBs die Internetplattform oder den Service von West Coating nach Ablauf der Frist von 14 Tagen weiter nutzen, wird die Weiternutzung als bindende Zustimmung zu den Änderungen erachtet.
8. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden.
Die genannten Umstände berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung zurückzutreten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigt haben.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Nicht abgeholte Waren werden höchstens für die Dauer von 3 Monaten nach Auftragserteilung bei uns auf Kosten des Bestellers gelagert oder an diesen auf seine Kosten übersandt oder bei unbekannter Adresse entsorgt.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Besteller erkennt an, dass wir durch die von uns vorgenommene Bearbeitung der Waren des Bestellers gemäß § 950 Abs. 1 BGB deren Eigentümer werden. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Werklohnes sowie aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller, werden wir diese nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 25 % übersteigt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
10. Datenspeicherung
Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
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